© 2016/21 - Bürgerinitiative Klein Leuthen bewahren!
KLEIN LEUTHEN BEWAHREN
Das Landschaftsschutzgebiet
Das Landschaftsschutzgebiet “Groß Leuthener See / Dollgensee” ist
anmutig, still und unverbraucht. Eiszeitliche Grund- und Endmoränen
wechseln einander ab und verbinden in leichtem Schwung die
Wasserflächen, Fließe, Äcker, Wiesen und Wälder. Die Fließe gehören
zum Rinnensystem des Schwielochsees.
Das Gebiet ist dünn besiedelt, die Siedlungen besetzen die tiefer
liegenden Bereiche; Kirchen – etwa in Leibchel und Groß Leuthen –
markieren Höhen. Die Landschaft um Klein Leuthen ist unzerschnitten,
weite Blicke öffnen sich in das Landschaftsschutzgebiet hinein oder
aus diesem hinaus in die umliegenden Landschaftsräume.
Das Landschaftsschutzgebiet wurde mit Beschluss des Rates des
Bezirks Cottbus vom 24.04.1968 eingerichtet und umfasst rund 835 Hektar. Es zählt damit zu den kleineren Schutzgebieten und ist vor allem von
Landwirtschaftsflächen umgeben, die intensiv genutzt werden. Es wird von den namensgebenden Seen und den zu ihnen gehörenden Fließen,
aber auch von zahlreichen Feucht- und Waldgebieten geprägt. Dem Gebiet kommt eine wichtige Erholungsfunktion zu, es beheimatet aber
zugleich eine große Anzahl verschiedener Biotope mit reichhaltiger Flora und Fauna. Im südöstlichen Teil des Landschaftsschutzgebietes befindet
sich das Naturschutzgebiet Dollgener Grund. Der Dollgener Grund ist Bestandteil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Er ist zum
Schutz und zur Bewahrung seltener Lebensräume sowie bedrohter Tier- und Pflanzenarten als Flora-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) ausgewiesen. In
unmittelbarer Nähe des Landschaftsschutzgebiets befindet sich außerdem das FFH-Gebiet Teufelsluch. In etwas größerer Entfernung schließen
sich die Schutzgebiete Schwielochsee und das Biosphärenreservat Spreewald an.
Das LSG gehört zum Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet, das vor allem von der Weichseleiszeit geprägt wurde.
Zu den Störchen und Kranichen, zu Schwarzspecht, Fischotter und der streng geschützten Rohrdommel sind im LSG folgende geschützte Pflanzen
nachgewiesen:
Rotes Waldvöglein
Breitblättriges Knabenkraut
Keulen-Bärlapp
Großes Zweiblatt
Breitblättrige Stendelwurz
Sumpfporst
Prachtnelke
Rundblättriger Sonnentau
Langblättriger Sonnentau